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Meldungen aus dem Rathaus

Informationen zum Geflügelpestgeschehen im Landkreis Würzburg

Information aus dem Veterinäramt - Bayernweite präventive Aufstallungspflicht nicht mehr erforderlich:

Auf Grundlage einer aktuellen Risikobewertung in Bezug auf die Geflügelpest hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) bekanntgegeben, dass die bayernweite präventive Aufstallungspflicht zum Schutz vor der Geflügelpest nicht mehr erforderlich ist. 

Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte für Geflügel möglich.

Weiterhin gelten jedoch die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Geflügel-Kleinbetrieben und das Fütterungsverbot für Wildvögel, welche per Allgemeinverfügung am 29.01.2021 erlassen wurde.

Alle Informationen können Sie auf der Homepage des Landkreises Würzburg unter folgendem link www.landkreis-wuerzburg.de/veterinaerwesen einsehen.

Genussort 2018

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